Gesetz öffnet Hochschultüren |
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Am 8. Juni hat der Landtag in Hannover einer Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) zugestimmt. Vor allem für Fernstudieninteressierte ist das Ergebnis von höchster Bedeutung: Die neue Regelung erleichtert das Studieren ohne Abitur ganz erheblich. Wer eine mindestens dreijährige Ausbildung absolviert und anschließend drei Jahre Erfahrung in einem der Ausbildung entsprechenden Beruf sammelt, dem stehen die Türen offen. Mit einem fachbezogenen Studium kann sie oder er den eigenen Karriereaufstieg einleiten. Bislang war das Studium ohne Abitur nur nach Fortbildungsmaßnahmen möglich, die Studienbewerber zusätzlich zu Lehre und Berufserfahrung nachweisen mussten. Angesichts dieser Sonderanforderungen blieb in der Vergangenheit so mancher Studienwunsch auf der Strecke. Nach der neuen Gesetzeslage können an der PFH zum Beispiel Berufstätige mit jeder kaufmännischen Ausbildung und drei Jahren Berufspraxis ein Fernstudium in Betriebswirtschaftslehre mit Abschluss Bachelor of Arts aufnehmen. Selbstverständlich steht den Bachelorabsolventen anschließend auch das BWL-Masterstudium offen. Mit der Gesetzesnovelle setzt Niedersachsen das Konzept der "Offenen Hochschule" um. Wissenschaftsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka kommentierte in einer Pressemitteilung: "Wir senken die formalen Zugangshürden für qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber und halten gleichzeitig die Qualitätsstandards der Hochschulen aufrecht. Jeder Abschluss eröffnet einen neuen Anschluss und Sackgassen im Bildungswesen werden ausgeschlossen." Auch PFH-Präsident Prof. Dr. Bernt R. A. Sierke begrüßt die neue Regelung: "Die PFH fühlt sich schon lange dem Prinzip der offenen Hochschule verpflichtet. Mit der Gesetzesänderung können wir nun den Zugang zu unseren Fernstudiengängen wesentlich erleichtern. Unsere Erfahrung ist: Gerade Fernstudenten ohne Abitur erreichen mit ihrer Praxiserfahrung und Eigeninitiative häufig hervorragende Studienabschlüsse." |