Die Inhalte unseres Psychologie-Studiums orientieren sich an den inhaltlichen Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs). Der Studiengang bildet Sie fundiert und umfassend in den Grundlagen der Psychologie aus, was sich in der Anerkennung vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) widerspiegelt. Dennoch sind PFH-Studierende mit Studienstart nach dem 01.09.2020 laut der Reform des Gesetzes über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz / PsychThG) nicht mehr dazu berechtigt, die Laufbahn der Psychotherapeutin, des Psychotherapeuten einzuschlagen.

Mit der Reform wurde die Ausbildung von Psychotherapeut:innen grundlegend umgestellt. So wird es künftig nötig sein, ein Studium mit psychotherapeutischer Ausrichtung an der Universität zu absolvieren, um später als Psychotherapeut:in zu arbeiten.

Dafür stehen Ihnen viele andere Türen offen, um im klinisch-psychologischen Bereich therapeutisch tätig zu werden: Etwa in alternativen therapeutischen Verfahren, z. B. Systemische Beratung, Gesprächstherapie, Lerntherapie, Coaching, in zahlreichen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung wie Beratungsstellen, Rehabilitationseinrichtungen oder Kliniken, als Selbstständige:r oder als Angestellte:r in einer ambulanten Praxis. Eine Weiterqualifizierung ist in vielen Fällen nicht zwingend erforderlich, um in den genannten Bereichen als Psycholog:in tätig zu werden.

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