Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und deren Beschäftigen. Es dient in erster Linie dem Schutz der Arbeitnehmer:innen – denn die sind dem Arbeitgeber strukturell unterlegen. Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbstständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Geregelt werden im Arbeitsrecht unter anderem Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen, Bundesgesetze (Beispiel Persönlichkeitsrecht).

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