Einige Schnittstellen gibt es zwischen dem Arbeitsrecht und dem Personalmanagement. Denn während im Arbeitsrecht die Gesetze für den Arbeitnehmerschutz im Mittelpunkt stehen, kommt es im Personalmanagement vor allem auf Eines an: Organisationen nachhaltig weiterzuentwickeln und so den Unternehmenserfolg zu sichern. Somit steht auch hier der Arbeitnehmerschutz zentral. Zudem wird im Personalmanagement davon ausgegangen, dass Mitarbeitende eine bedeutsame Ressource eines Unternehmens sind und zum Erfolg eines Unternehmens beitragen. Unterschiedliche Tätigkeitsfelder gehören zum Personalmanagement: Personalplanung, Entlohnungsmanagement, Personalbeurteilung und Personalcontrolling.

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