Da es sich bei der Anerkennungsprüfung noch oft um eine Einzelfallprüfung handelt, die von den uns vorliegenden Nachweisen und Dokumenten abhängt, bitten wir Sie um Verständnis, wenn unsere Rückmeldung mit einer dezidierten Aussage etwas Zeit in Anspruch nimmt. Unsere Anerkennungsverantwortlichen werden sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Eine Rückmeldung erhalten Sie innerhalb von ca. vier Wochen mit einer Zusammenstellung der anerkannten Module und einer Aussage, ob ein Einstieg in ein späteres Semester des jeweiligen Studiengangs möglich ist.

Die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang extern erbrachte Leistungen anerkannt werden können, obliegt grundsätzlich dem Prüfungsausschuss in Absprache mit den jeweiligen Modulverantwortlichen. Eine rechtsverbindliche Anerkennung erfolgt nach Ihrer Einschreibung durch das Prüfungsamt.

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