Eine Anerkennung ist dann möglich, wenn im Rahmen einer Äquivalenzprüfung eine Gleichwertigkeit mit den Modulen unserer Curricula gegeben ist. Dies bedeutet, dass Inhalte, Umfang und Anforderungen Ihrer erbrachten Leistungen denen unserer Fernstudiengänge entsprechen.

Liegt der Kompetenzerwerb lange zurück, wird im Rahmen der Anerkennung insbesondere auch geprüft, ob die Vorleistungen noch dem aktuellen Stand der Fachdisziplin entsprechen.

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