Das brauchst du für ein Studium an der PFH

Zulassung für ein Bachelorstudium

Zugangsvoraussetzungen für ein Studium an der PFH

Wie sehen die Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium aus?

Du würdest gerne studieren, weißt aber nicht genau, ob du überhaupt studieren darfst? Außerdem denkst du, dein Notendurchschnitt reicht für den Numerus Clausus (NC) nicht aus? Es gibt unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen an deutschen Hochschulen. Da sich die PFH Private Hochschule Göttingen in Niedersachsen befindet, gelten die Richtlinien des niedersächsischen Hochschulgesetzes. Dieses gilt sowohl für das Fernstudium als auch für das Campusstudium.

Was du über die Zulassung an der PFH wissen solltest:

  • Je nach Studiengang gibt es unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen.
  • Du kannst ohne Abitur ein Studium beginnen, solange gewisse Bedingungen erfüllt sind.
  • Mit einer Aufstiegsfortbildung, einer Berufsausbildung und zusätzlich mindestens 3 Jahren Berufserfahrung kannst du an der PFH studieren.
  • Wenn keine Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, kannst du in Niedersachsen eine Immaturenprüfung ablegen.

Unterschiedliche Studiengänge – unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen

Grundsätzlich gilt: Für ein Studium an der Privaten Hochschule brauchst du eine Hochschulzugangsberechtigung. In den meisten Fällen ist hiermit das Abitur gemeint: Sowohl die allgemeine Hochschulreife (sog. Vollabitur) als auch die fachgebundene Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife (Fachabitur) ermöglichen ein Studium. Allerdings kannst du auch unter anderen Voraussetzungen ein Studium an der PFH beginnen – wenn du zum Beispiel BWL oder Wirtschaftsingenieurswesen studieren willst. Hier siehst du einige Beispiele:

•    Berufliche Erstausbildung und anschließend mindestens drei Jahre Berufsausübung in einem einschlägigen Beruf*
•    IHK- oder HWK-Abschluss zum Fachkaufmann oder Fachwirt mit vorheriger beruflicher Erstausbildung
•    VWA-Abschluss mit vorheriger beruflicher Erstausbildung
•    Bachelorabschluss
•    Staatlich geprüfter Abschluss zum/zur Fach- oder Betriebswirt:in oder Techniker:in
•    Meisterprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, den Handwerksordnungen oder dem Seemannsgesetz
•    Bestimmte Fortbildungslehrgänge von mindestens 400 Stunden Dauer aus dem Bereich Nautik, Handwerk, Gesundheitswesen oder Sozialpädagogik
 

*Ein einschlägiger Beruf bedeutet, dass der Beruf deinem angestrebten Studiengang fachlich nahestehend sein sollte. Ein Beispiel für BWL wäre eine Ausbildung zum Kaufmann/-frau für Büromanagement.

 

Ansprechpartner für deine Fragen

Du bist dir noch nicht sicher, ob du alle Qualifikationen für ein Studium an der PFH mitbringst? Bei Fragen rund um das Thema Zulassung und Anerkennung von Vorleistungen können dir unsere Expert:innen an der PFH weiterhelfen. Das Team Anerkennung & Zulassung ist telefonisch unter 0551 54700200 erreichbar sowie per E-Mail an zulassung@pfh.de.

 

Kontakt

Studieren ohne Berechtigung – mit der niedersächsischen Immaturenprüfung

In Niedersachsen besteht eine einzigartige Möglichkeit: Solltest du keine Hochschulzugangsberechtigung haben – etwa in Form eines Abiturs oder beruflicher Ausbildung kannst du die Immaturenprüfung ablegen. Das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) ist für diese Prüfungen zuständig. 

Das Ziel hinter dieser Prüfung: Menschen mit beruflicher Vorbildung eine fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung für einen gewählten Studienbereich ermöglichen. 

Du kannst die Prüfung ablegen, wenn

  1. ein Abschluss der Sekundarstufe I oder gleichwertiger Abschluss vorliegt und
  2. du eine min. zweijährige Ausbildung abgeschlossen hast, sowie min. zwei Jahre hauptberuflich in diesem Bereich gearbeitet hast oder
  3. du min. fünf Jahre hauptberuflich in einem Beruf gearbeitet hast, dessen Anforderungen mit einem Ausbildungsberuf vergleichbar sind und
  4. du die Prüfungsvorbereitung für den allgemeinen Teil der Prüfung durch eine Bescheinigung von einer qualifizierten Institution oder Person erworben hast.
Karriere im Bereich Psychologie

Voraussetzungen für ein Psychologiestudium

Möchtest du Psychologie studieren? Auch hier ist eine Zulassung ohne Abitur möglich. Mit einer Berufsausbildung mit mindestens drei Jahren Berufsausübung kannst du zum Beispiel an der PFH ohne Abitur Psychologie studieren. Dabei gelten die Bereiche Soziales und Gesundheitswesen als einschlägig. Auch Personen mit Meisterprüfungen jeglicher Fachrichtungen sowie weitere bestimmten Fortbildungslehrgängen von mindestens 400 Stunden Dauer oder staatlich geprüfte Techniker:innen, dürfen ohne Abitur Psychologie studieren. Solltest du bereits einen Bachelorabschluss in einem anderen Fach haben, ist es natürlich auch möglich, dein Psychologiestudium an der PFH zu beginnen.

Anrechnung von Vorleistungen

Hast du bereits ein Bachelor- oder Masterstudium absolviert? Oder hast du eine abgeschlossene Ausbildung, bzw. Fort- oder Weiterbildung in der Tasche? Dann kann es gut sein, dass wir dir einige Vorleistungen anerkennen – sodass du in ein höheres Semester einsteigen kannst. So kannst du Zeit und Geld sparen! Insbesondere bei wirtschaftswissenschaftlichen Fächern ist eine großzügige Anrechnung an der PFH möglich, da es hier einige Standardanerkennungen gibt.

Von der Hochschule an die Universität

Wenn du dich für ein Studium an der PFH Göttingen entscheidest, stehen dir anschließend alle Türen offen: Du kannst einen Master an einer (privaten) Fachhochschule anschließen oder auch an einer Universität. Der Bachelorabschluss an der PFH ist nämlich bezüglich der Zulassung zu einem weiterführenden Studium dem Bachelor an einer Universität gleichgestellt.