Das Auslandsstudium

Neue Kulturen, neue Kontakte, neue Lernmethoden, neue Erfahrungen, kurzum die Erweiterung Ihres Horizontes – all dies kann Ihnen ein Auslandssemester bieten. Also nutzen Sie die Chance und absolvieren Sie ein Semester an einer unserer Partnerhochschulen.
Zeitraum und Anerkennung
Der Zeitraum und die Anerkennung eines Auslandssemesters unterscheiden sich je nach Studiengang sowie Bachelor, Master oder Fernstudium.
Bachelor
Studiengang | Summe der zu erbringenden ECTS | Die zu ersetzenden Module | Zeitraum |
---|---|---|---|
General Management | 26 ECTS | Modul 23 + 24 | 6. Semester, Feb.-Jun. |
Business Administration | 26 ECTS | Modul 22 + 23 | 6. Semester, Feb.-Jun. |
Wirtschaftspsychologie | 18 ECTS | Modul 22 | 6. Semester, Feb.-Jun. |
Psychologie | 16 ECTS (ERASMUS), keine Mindestanzahl (Nicht-ERASMUS) | Modul 17.1 (Modul 17.2 muss in das 4. Semester vorgezogen werden.) | 6. Semester, Feb.-Jun. |
Orthobionik | kein klassisches Auslandssemester vorgesehen (keine Anrechnung an der PFH möglich - würde das Studium um ein Jahr verlängern), ein Auslandspraktikum ist möglich (nur ERASMUS auch nach Abschluss) | Modul 23 + 24 (Pflichtpraktika I und II) | Nach Abschluss des 6. Semesters, Jun.-Mitte Okt. (16 Wochen) |
Master und Fernstudium
Masterstudierende und Fernstudierende können sich den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes auswählen, sofern es sich mit dem Curriculum vereinbaren lässt. Berufstätige Fernstudierende sollten sich außerdem noch mit ihrem jeweiligen Arbeitgeber über einen Auslandsaufenthalt abstimmen.
Masterstudierende, die ein Brückensemester absolvieren müssen, haben die Möglichkeit, dieses an einer Partnerhochschule zu tun.
Fernstudierende können ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen in Absprache mit dem Fernstudienzentrum anrechnen lassen.
Während Ihres Auslandssemesters an einer Partnerhochschule bleiben Sie an der PFH immatrikuliert und zahlen i. d. R. keine zusätzlichen Studiengebühren. Die Partnerhochschulen, die zusätzliche Studiengebühren erheben, sind unter internationale Hochschulpartnerschaften durch "Study Abroad" gekennzeichnet.
Umrechnung Credits in ECTS
Die Umrechnung der Local Credits in ECTS-Punkte erfolgt durch die PFH und wird je nach Partnerhochschule angepasst.
Internes Bewerbungsverfahren
Beim internen Bewerbungsverfahren an der PFH müssen Sie einige wichtige Aspekte vor und nach dem Auslandssemester beachten, die im Folgenden aufgelistet sind.
Vor dem Auslandssemester
Das Bewerbungsformular der PFH mit Angabe der vier bevorzugten Partnerhochschulen ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen
- Lebenslauf (in Deutsch oder Englisch)
- Aktueller PFH-Leistungsnachweis/Bachelorzeugnis
- Motivationsschreiben (in Englisch oder Deutsch, 150-250 Wörter)
- Sprachzertifikate
fristgerecht bis zum 30. Juni für das SS und bis zum 30. November für das WS im International Office per E-Mail an admission(at)pfh.de einzureichen. Die für die Bewerbung notwendigen Unterlagen stehen auch noch einmal auf dem Bewerbungsbogen, der ebenfalls ausgefüllt werden muss. Mit der internen Bewerbung für ein Auslandssemester bewerben sich die Studierenden automatisch für die Förderungen ERASMUS+ (europäische Partnerhochschulen) und PROMOS (außereuropäische Partnerhochschulen).
Nach erfolgreicher Bewerbung wird der/dem Studierenden bis zum 31. Juli oder 31. März für ein Auslandssemester im SS bzw. WS eine der angegebenen Partnerhochschulen zugeteilt. Bei Annahme des Studienplatzes wird einen Kaution von 100 € erhoben, die per Überweisung zu leisten ist. Diese Kaution erhält die/der Studierende nach erfolgreichem Abschluss des Auslandssemesters zurück.
Die/der Studierende wird durch die PFH bei der Partnerhochschule nominiert. Anschließend bewirbt er/sie sich individuell bei der Partnerhochschule. Informationen über das jeweilige Bewerbungsverfahren, einschließlich geltender Fristen, sowie die geforderten Bewerbungsunterlagen erhält die/der Studierende per E-Mail.
Die Annahme obliegt der Partnerhochschule.
Bewerbung für ein Auslandssemester - Formulare
Nach dem Auslandssemester
Einzureichen sind:
- Letter of Confirmation (vom [ERASMUS+] Koordinator der Partnerhochschule zu bestätigen)
- Transcript of Records (ausgestellt vom Prüfungsamt der Partnerhochschule)
- Erfahrungsbericht des/der Studierenden (PDF-Datei)
ERASMUS+ Partnerhochschulen: Das Transcript of Records muss im International Office der Heimathochschule eingereicht werden, um die restlichen 20 % der ERASMUS+ Förderung zu erhalten. Darüber hinaus wird es für die Anrechnung der Studienleistungen aus dem Ausland benötigt.
Nicht-ERASMUS+ Partnerhochschulen: Das Transcript of Records muss im International Office für die Anerkennung der Studienleistungen aus dem Ausland eingereicht werden.