Werkstudent: Voraussetzungen
Um als Werkstudent arbeiten zu können, musst du in einer Hochschuleinrichtung eingeschrieben sein und ein Vollzeitstudium absolvieren. Vollzeitstudium heißt, das stets dein Studium im Vordergrund steht und du während des Semesters höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitest. Um dies zu gewährleisten, wird dein Arbeitgeber eine Immatrikulationsbescheinigung von dir brauchen. An der PFH kannst du diese jederzeit über unser MyPFH Online-Portal herunterladen. Wenn du dazu noch Fragen hast, ruf uns gerne einfach an oder schick uns eine Email an info@pfh.de.
Werkstudent: Krankenversicherung
Als Werkstudent besteht pauschal keine Krankenkassenversicherungspflicht, sollte allerdings dein monatliches Gehalt über 520 Euro pro Monat liegen oder bist du über 25 Jahre alt, musst du dich selbst krankenversichern. Dies läuft dann nicht über deinen Arbeitgeber, sondern wird von dir selbst gezahlt. Im Jahr 2023 beträgt die monatliche Summe die du als Werkstudent an die Krankenversicherung zahlst ca. 121 Euro pro Monat. Ausnahmen hierfür gibt es, wenn dein Werkstudent-Job weniger als 4 Monate andauert. Einzelheiten solltest du individuell mit deiner Krankenkasse besprechen.
Werkstudent: Aufgaben
Da der Werkstudentenjob lediglich ein Beschäftigungsverhältnis beschreibt, sind deine Aufgaben abhängig von der Branche und Stelle, die du annimmst. Also lässt sich pauschal nicht sagen, welche Aufgaben du übernehmen wirst. Allerdings ist es in der Regel so, dass die Komplexität deiner Aufgaben mit deinem Studienfortschritt zusammenhängt. Das heißt, dass du gegen Ende deines Studiums eher komplexere Aufgaben übernehmen wirst und eigenständig bearbeitest – im Vergleich zu weniger komplexen Aufgaben zu Studienbeginn. Viele Unternehmen bieten auch an, deine Bachelor- oder Masterarbeit zu begleiten. Diese Abschlussarbeit kannst du dann in dem Unternehmen schreiben und dir wichtige Daten zur Verfügung stellen lassen.
Werkstudent: Arbeitszeit
Als Werkstudent darfst du während des Semesters maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten und in den Semesterferien maximal 40 Stunden pro Woche. Wie du die Stunden in der Woche aufteilst, musst du jedoch individuell mit deinem Arbeitgeber besprechen. Überschreitest du die Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche an mehr als 26 Wochen im Jahr, wird dir dein Privileg als Werkstudent entzogen.
Werkstudent: Gehalt
Als Werkstudent wirst du nach Stunden bezahlt; also gilt grundsätzlich für dein Gehalt deine geleisteten Stunden x dein Stundenlohn = dein Brutto-Monatsgehalt. Als Werkstudent hast du einen Anspruch auf Mindestlohn, der 2022 auf 12 Euro angehoben wurde. Nicht selten ist es jedoch so, dass dein Stundenlohn auch höher ausfällt, der durchschnittliche Werkstudentenlohn liegt zwischen 12 und 15 Euro. Die Lohnhöhe ist häufig abhängig von deinem Studienfortschritt, so kannst du bei deiner Werkstudenten Tätigkeit im Master einen deutlich höheren Stundenlohn erhalten als noch im Bachelor-Studium. Außerdem hat dein Arbeitgeber einen großen Einfluss auf deine Gehaltsverhandlung. So kannst du in großen Firmen mit einem höheren Stundenlohn rechnen, den dir kleine Betriebe nicht zahlen können. Zusätzlich ist die Branche entscheidend für den durchschnittlichen Stundenlohn. So verdienst du in den Branchen der Unternehmensberatung, der Pharmaindustrie, der Finanzbranche oder der Automobilbranche durchschnittlich einen vergleichsweise hohen Stundenlohn. Nicht zuletzt haben auch deine persönlichen Qualifikationen einen Einfluss auf die Gehaltsfrage. Somit kannst du in einzelnen Fällen bis zu 20 Euro pro Stunde bekommen.
Werkstudent: Steuern
Als Werkstudent steht dir der Steuerliche Jahresfreibetrag zur Verfügung. Dieser beträgt im Jahr 2023 10.908 Euro. Solltest du in einem Jahr jedoch mehr verdienen, bist du lohnsteuer- und ggf. auch kirchensteuerpflichtig. Daher kann es in einzelnen Fällen auch förderlich sein, eine Lohnsteuererklärung abzugeben. Solltest du mit deiner Werkstudententätigkeit über den Jahresfreibetrag kommen, bist du uneingeschränkt steuerpflichtig und höchstwahrscheinlich in der Steuerklasse 1. Dann wirst du dich bei deinem Lohn nah am Minimalsteuersatz von 14% bewegen.
Wenn du lohnsteuerpflichtig bist, musst du nicht dein gesamtes Gehalt versteuern, sondern nur den Betrag, der den Jahresfreibetrag übersteigt. Dazu ein einfaches Rechenbeispiel: Angenommen, du verdienst in deinem Werkstudentenjob 1.100 Euro pro Monat, was auf das Jahr gerechnet 13.320 Euro sind. Von diesem Betrag werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, also 1.230 Euro, sowie der Sonderpauschbetrag, das sind im Jahr 2023 36 Euro, abgezogen. Dein relevantes Jahresgehalt beläuft sich somit auf 12.054 Euro, was 1.146 Euro mehr sind als der Steuerfreibetrag von 10.908 Euro.
Wenn wir von einem Lohnsteuersatz von 14 % ausgehen, ergibt das eine Steuersumme von 160,44 Euro. Diese Summe wird über das Jahr hinweg in Form von Lohnsteuer entrichtet.
Werkstudent: Stellen
Wenn du auf der Suche nach einem Werkstudentenjob bist, kannst du die üblichen Job-Portale zur Suche nutzen oder auch direkt bei Unternehmen anfragen. Diese haben oft ein hohes Interesse und können dir auch Auskünfte über Stellen, die noch nicht offiziell ausgeschrieben sind, geben. Als Werkstudent hast du auch in einigen Unternehmen die Möglichkeit, remote zu arbeiten, sodass du bei Jobangeboten nicht ortsgebunden bist.
Werkstudent werden: Zusammenfassung
Der Werkstudenten Job hilft dir dein theoretisch erworbenes Wissen in der Praxis anzuwenden. Somit kannst du direkte Berufseinsichten in deinen zukünftigen Berufsalltag erlangen und dein Studienfach hautnah in der Praxis erleben. Dies kann dir helfen, früh erste Erfahrungen zu sammeln und wichtige Unternehmenskontakte zu knüpfen. Zusätzlich hast du die Möglichkeit, während deines Studiums ein ansprechendes Gehalt zu beziehen und in verschiedene Bereiche eines Betriebes hineinzuschnuppern, um für dich herauszufinden, was dir Spaß macht und wohin sich deine Karriere entwickeln soll. Außerdem wirst du wichtige Aufgaben erhalten, an denen du wachsen kannst. Am Ende deines Studiums kannst du von dem Unternehmen übernommen werden, da du bereits bekannt bist, sie Erfahrungen mit dir als Arbeitnehmer gesammelt und deinen Lernfortschritt begleitet haben. Falls du noch auf der Suche nach dem richtigen Studium bist, schau dir doch unser Studienangebot im Fernstudium und Campusstudium an!