Fernstudium finanzieren: Finanzierung und Stipendien

PFH Fernstudium: So können Sie Ihr Fernstudium finanzieren

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Empfehlen Sie die PFH für den Start unseres Fern- und Campusstudienprogrammes weiter und wir vergüten dieses mit der PFH-BonusPLUS-Aktion.

 

Für eine Neuimmatrikulation erhalten Sie:

  • 200 € Prämie im Fernstudium
  • 500 € Prämie im Campusstudium

 

Und so leicht funktioniert es:

  1. Empfehlen Sie uns weiter an Menschen, die eine erstklassige Bildung und vielversprechende Karrierechancen suchen.
  2. Füllen Sie das Aktions-Formular aus und senden Sie dieses ausgefüllt per E-Mail an sandmueller@pfh.de.
  3. Ihre Empfehlung meldet sich erfolgreich für das Studium an.
  4. Prämie erhalten: Nachdem Ihre Empfehlung das Studium startet und die Mindestlaufzeit von 6 Monaten absolviert, erhalten Sie die entsprechende Prämie.

Finanzierungsmöglichkeiten im Fernstudium

Wie das Fernstudium finanzieren? Unser Angebot beantwortet diese häufig gestellte Frage: Die PFH hat eigene Förderinitiativen entwickelt, um Ihnen die Finanzierung eines Fernstudiums zu erleichtern. Die folgenden Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung. Außerdem können Sie Kosten in der Steuererklärung absetzen – auch hierüber sollten Sie Bescheid wissen. Wenn Sie sich für eine der Möglichkeiten oder Initiativen interessieren oder Fragen dazu haben, wenden Sie sich jederzeit an uns.

Die KfW finanziert Ihre Lebenshaltungskosten – unabhängig vom Einkommen und unabhängig vom Studienfach – während Ihres Fernstudiums. Volljährige Studierende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland – wie der PFH. Sie können einen Antrag stellen, sofern Sie nicht älter als 44 Jahre vor Finanzierungsbeginn sind.
Je nach Wunsch werden Ihnen bis zu 14 Semester lang monatlich zwischen 100 und 650 Euro ausgezahlt. Der Betrag kann zu Beginn eines neuen Semesters neu festgelegt werden. Der KfW-Studienkredit ist kombinierbar mit dem KfW-Bildungskredit. Alle Konditionen und Infos sowie Link zum Online-Antrag finden Sie hier

 

Sie haben bereits einen PFH-Studienabschluss und möchten einen weiteren Studiengang an der PFH absolvieren? Dafür, dass Sie unserer Hochschule treu bleiben, belohnen wir Sie mit einem Teilstipendium von monatlich bis zu 50 Euro.

Als PFH-Absolvent:in sparen Sie bei einem Zweitstudium an der PFH bis zu 50 Euro pro Monat.

Das Unternehmen Deutsche Bildung ermöglicht Menschen das Studium: Ergänzend zum Bafög, als Alternative zum Kredit und unabhängig von der sozialen Herkunft. Monatliche Auszahlungen und / oder Einmalzahlungen erlauben die volle Konzentration auf das Studium. Die begleitende Academy trainiert und coacht für ein erfolgreiches Studium, den Berufseinstieg und die ersten Jahre im Berufsleben. Nach dem Prinzip eines umgekehrten Generationenvertrages erfolgt die spätere Rückzahlung abhängig vom Einkommen und fließt wieder in die Finanzierung nachrückender Student:innen.  Was müssen Sie tun? Bewerben Sie sich zuerst für ein Studium an der PFH. Parallel beantragen Sie bei der Deutsche Bildung AG Ihre individuelle Förderung.  Wenn Sie an der PFH als Student:in angenommen werden, haben Sie eine sehr gute Chance, Ihre Studienförderung zu erhalten.

Was müssen Sie tun? Bewerben Sie sich zuerst für ein Fernstudium an der PFH. Parallel beantragen Sie bei der Deutsche Bildung AG Ihre individuelle Förderung. Wenn Sie an der PFH als Student:in angenommen werden, haben Sie eine sehr gute Chance, Ihre Studienförderung zu erhalten.

Hierbei zeigt die PFH ihre Verantwortungsbereitschaft für Eltern, die für Kinderbetreuung und -versorgung in den ersten Erziehungsjahren oftmals auf den geradlinigen Karriereweg verzichten müssen. Mit dem Erlass von Studiengebühren erleichtert die Hochschule Frauen und Männern in der Elternzeit, parallel zur Familienarbeit ein Fernstudium zu absolvieren (Berechtigungsnachweis erforderlich). Die vollwertigen Hochschulabschlüsse stellen für Sie als Absolventin oder Absolvent später einen wichtigen Karrierebaustein beim Wiedereinstieg in den Beruf dar.

Praktisch: Die PFH erlässt Eltern in der Elternzeit die Gebühren für bis zu drei Monate (nach Ablauf der Mindestlaufzeit).

Wenn Sie verheiratet sind oder in eheähnlicher Gemeinschaft leben und gemeinsam mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner ein Fernstudium an der PFH aufnehmen, genießen Sie gleich drei Vorteile auf einmal: Sie starten ein gemeinsames Hobby, unternehmen etwas für die eigene berufliche Karriere und sparen dazu noch bares Geld. Denn nach Prüfung und erfolgreicher Immatrikulation erlässt die Hochschule den (Ehe)-Partnern bis zu 50 Euro pro Person und Monat, solange sie gemeinsam eingeschrieben sind.

Wenn Eltern gemeinsam mit ihren Kindern studieren, macht das doppelt so viel Spaß. Egal ob Vater und Sohn, Mutter und Tochter, Vater und Tochter oder Mutter und Sohn: Wenn Sie als Familienmitglieder zweier Generationen gemeinsam studieren, erlässt die PFH jeder Person bis zu 50 Euro pro Monat, solange sie gemeinsam eingeschrieben sind. Als Familienmitglieder gemeinsam studieren und bis zu 50 Euro pro Monat und Person sparen.

Grundsätzlich können Sie die Kosten für Ihr Fernstudium von der Steuer absetzen. Das Steuerrecht ist in diesem Punkt zwar kompliziert, aber trotzdem gilt: Geben Sie Ihre Studienkosten immer an, es kann sich richtig lohnen. Zu den absetzbaren Posten zählen Studien- und Prüfungsgebühren ebenso wie Aufwendungen für Büromaterial und Fachliteratur. Daneben können Sie aber zum Beispiel auch Unterbringungs-, Verpflegungs- und Fahrtkosten bei Präsenzveranstaltungen angeben.

Wenn Sie vor dem Fernstudium eine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben, können Sie Ihre Studienkosten in der Regel als Werbungskosten geltend machen. Die Studiengebühren gelten bei der Zweitausbildung nämlich als Fortbildungskosten. Selbstständige geben die Kosten in der Steuererklärung wiederum als Betriebsausgaben an. Voraussetzung für die volle Absetzbarkeit ist in beiden Fällen, dass Ihr Studium konkretes Berufswissen vermittelt – entweder für den derzeit ausgeübten oder einen angestrebten Beruf. Wer dabei auf Nummer sicher gehen will, legt der Steuererklärung noch ein Schreiben des Arbeitgebers bei, das die berufliche Bedeutung des Studiums belegt.

Wenn Ihr Fernstudium hingegen ein klassisches Erststudium ist, können Sie bis zu 4.000 Euro der Studienkosten als Sonderausgaben geltend machen. Um ein Erststudium handelt es sich, wenn weder eine abgeschlossene akademische noch eine nichtakademische Berufsausbildung vorausgegangen ist. Diese Einschränkung für Erststudierende ist allerdings momentan umstritten. Einige Steuerexperten empfehlen deshalb, Studienkosten immer als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anzugeben, um die Chance auf eine unbegrenzte Anrechnung zu wahren. Letztlich entscheidet dann das Finanzamt, in welcher Form und Höhe es die Studienkosten anerkannt. Dies kann ebenfalls von Finanzämtern unterschiedlich gehandhabt werden.

Unterm Strich stehen die Chancen gut, dass Sie durch die Angabe von Studienkosten einen Teil Ihrer gezahlten Steuern zurückerhalten. Es sind aber immer die besonderen Umstände des Einzelfalls zu beachten. Im Zweifel sollten Sie daher unbedingt Ihr Finanzamt oder eine Steuerberaterin, einen Steuerberater um Rat fragen.

In Deutschland gibt es zahlreiche Stiftungen, die Studierende fördern. Folgende Stiftungen könnten für Sie interessant sein: 

  • Friedrich-Ebert-Stiftung 
  • Friedrich-Naumann-Stiftung 
  • Hanns-Seidel-Stiftung
  • SBB Aufstiegsstipendium 
  • SBB Weiterbildungsstipendium
  • Stiftung des Deutschen Volkes 
  • Stiftung der Deutschen Wirtschaft - SDW / Förderwerk Klaus Murmann 
  • Studienstiftung des deutschen Volkes

Bitte informieren Sie sich über die Voraussetzungen und die Bewerbungsfristen auf den jeweiligen Webseiten. 

Haben Sie Fragen zu den Finanzierungsmöglichkeiten?

Unser Beratungsteam ist gerne für Sie da und hilft Ihnen bei diesem und allen anderen Themen rund um das Fernstudium weiter. Fordern Sie einfach einen Rückruftermin an:

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