Die Tätigkeiten von Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern sind vielfältig. Definiert wird der Beruf von der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) in §2 wie folgt definiert:
Wirtschaftsprüfer:innen haben die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen.
Sie sind befugt, ihre Auftraggeber in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften zu beraten und zu vertreten. Außerdem sind Wirtschaftsprüfer:innen befugt unter Berufung auf ihren Berufseid auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung als Sachverständige aufzutreten; in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten und fremde Interessen zu wahren; zur treuhänderischen Verwaltung.