Abschlussarbeit

Studentin beginnt Studium in Deutschland und sitzt in ihrem neuen WG-Zimmer

Eine Thesis, in Deutschland meist als Bachelor- beziehungsweise Masterarbeit bezeichnet, ist eine wissenschaftliche Arbeit, die von einem Studenten am Ende seines Studiums verfasst wird. Sie ist in der Regel eine Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss eines Universitätsstudiums. Eine Abschlussarbeit soll zeigen, dass der Studierende versteht, wie das, während des Studiums Gelernte, angewendet werden kann, und dass er in der Lage ist, eigenständig und auf wissenschaftlicher Grundlage eine Aufgabe in angemessener Zeit zu bewältigen.

Was ist eine Abschlussarbeit?

Die Bachelor- beziehungsweise Masterarbeit stellt einen systematisch strukturierten Text dar, in dem ein Studierender die Ergebnisse seiner unabhängigen Forschung zu einem bestimmten Thema präsentiert. Mit der Abschlussarbeit sollen die Studierenden die Schlüsselkompetenzen vorführen, die sie während ihres Studiums erworben haben, dazu gehört, eigenständig an einem Thema zu arbeiten, wissenschaftliche Methoden anzuwenden und die Ergebnisse entsprechend zu präsentieren. Die Abschlussarbeit soll dem Leser einen Überblick über ein bestimmtes Thema geben und spielt letztendlich eine wichtige Rolle in der Gesamtbewertung der Leistung des Studierenden.

Regelungen für Abschlussarbeiten

Die Anforderungen für eine Abschlussarbeit werden in der Regel durch die Prüfungsordnungen des Studiengangs festgelegt. Die Prüfungsordnungen eines Studiengangs begrenzen in der Regel die maximale Bearbeitungszeit für eine Abschlussarbeit in Deutschland auf sechs Monate. Je nach Fachbereich können auch Fristen von bis zu einem Jahr üblich sein. Die tatsächliche Bearbeitungszeit für die Bachelor- beziehungsweise Masterarbeit ist in der Regel nicht vorgegeben, sodass die Fertigstellungszeit vom Betreuer und dem Studenten festgelegt wird. Die abgeschlossene Abschlussarbeit muss jedoch innerhalb einer festgelegten Frist eingereicht werden. Die eingereichte schriftliche Abschlussarbeit wird in der Regel von zwei Personen überprüft, wovon eine der Betreuer ist, der die Arbeit bewertet und benotet.

Themenwahl

In der Regel legen die Prüfungsordnungen des Studiengangs die Anforderungen an die Arbeit klar und formal fest. Der Studierende wählt das Thema selbst aus, während der Betreuer eine Liste von Themen zur Auswahl anbieten kann.

Anzahl der Seiten

Die Anzahl der Seiten, die eine Abschlussarbeit haben kann, ist in der Regel festgelegt. Sie variiert in der Länge zwischen 30 und 150 Seiten, abhängig von den Anforderungen und Merkmalen des Studiengangs. Formale Anforderungen der Prüfungsordnungen in Bezug auf die Struktur oder die Verwendung externer Ergebnisse (Zitate) müssen befolgt werden und fließen in die Bewertung der Masterarbeit ein.

Abschlussarbeiten im Zusammenarbeit mit Unternehmen

In Deutschland ist es auch üblich, vor allem Masterarbeiten in Zusammenarbeit mit Unternehmen zu schreiben. Solche Fälle sind oft sehr vorteilhaft, da der Autor in der Regel dem Unternehmen dabei hilft, ein Problem kosteneffizient zu lösen, während er Einblick in die mögliche Arbeit nach dem Abschluss erhält. Das Thema der Masterarbeit wird vom Autor oder dem Unternehmen benannt.

​​​​​​​Bewertung

Eine Abschlussarbeit ist eine Prüfungsleistung, daher wird die Note, die ein Student für seine Arbeit erhält, in die Gesamtnote seines Abschlusses einbezogen. An einigen Universitäten wird die Note der Abschlussarbeit mit 1,5 oder 2 multipliziert.

Die Note ist das Ergebnis einer subjektiven Bewertung durch den Prüfenden Sachverständigen des Themas und kann nicht objektiv festgelegt oder gemessen werden. Es gibt jedoch einige Eigenschaften, die gute Abschlussarbeiten gemein haben, dazu gehören Objektivität, Klarheit, Nachvollziehbarkeit, Gründlichkeit des Themas und Kohärenz der Darstellung.

 

Veröffentlichung

Anders als Dissertationen müssen Abschlussarbeiten in Deutschland nicht veröffentlicht werden. Der Autor ist jedoch frei, sie zu veröffentlichen oder kommerziell zu nutzen. Gemäß dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) hat der Autor der Arbeit das alleinige Urheberrecht, und es besteht keine Verpflichtung, den Betreuer als Autor oder Mitautor zu nennen. Abschlussarbeiten in Zusammenarbeit mit Unternehmen unterliegen jedoch oft Geheimhaltung auf Wunsch des Unternehmens und dürfen nur mit Genehmigung des Unternehmens veröffentlicht werden.

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